Dass Wohnräume in Mietwohnungen auf mindestens 20 Grad beheizbar sein müssen, ist eine rechtliche Faustregel. Erreichen Sie diese Temperatur nicht, können sich Mieter gegen den Eigentümer wehren. Das heisst aber nicht, dass es vernünftig ist, sämtliche Wohnräume auf 20 Grad zu beheizen.

Um Energie und damit auch Kosten zu sparen, richten Sie sich am besten nach den Empfehlungen von «energieschweiz». Diese lauten: 23°C in Badezimmern, 20°C in Wohn-/Aufenthaltsbereich, 17°C in Schlafräumen oder Flur.

Weitere Informationen hierzu: https://www.energieschweiz.ch/home.aspx

#20grad #mieter #mietwohnungen #heizen #caminada #cereghetticaminada #cereghetticaminadaag #sanitaer #heizung #lueftung #installation #sanitaerinstallation #heizungsinstallation #lueftungsinstallation #benken #uznach #neuhaus #waermepumpen #gasheizung #bodenheizung #oelheizung #endmontagen